Schwangerschaft
In der Schwangerschaft sollte Lithium NICHT eingenommen werden, außer Ihr Arzt ist der Meinung, dass die Einnahme zwingend erforderlich ist. Lithium hat eine schwach fruchtschädigende (teratogene) Wirkung, das heißt, dass es bei Ungeborenen zu Fehlbildungen kommen kann.
Im 1. Schwangerschaftsdrittel hat sich in Forschungsergebnissen herauskristallisiert, dass es zu Herzfehlbildungen (Ebstein-Anomalie) kommen kann. Das ist eine Fehlbildung der Segel der Trikuspidalklappe im Herzen. In neueren Studien wurde festgestellt, dass das Fehlbildungsrisiko von der Dosierung abhängig ist.
Im 2.&3. Schwangerschaftsdrittel kann es nach Einnahme von Lithium nach der Geburt zu Anpassungsstörungen des Neugeborenen kommen. Es kann zu Herzrhythmusstörungen, sowie Atemstörungen oder Temperraturregulationsstörungen beim neugeborenen Baby kommen. Eine Geburt in einer Klinik mit Neonatologie ist daher zwingend erforderlich. Außerdem kann es noch während der Schwangerschaft zu einer Schilddrüsenunterfunktion und zum Diabetes insipidus (Zuckerkrankheit beim Fötus) beim noch Ungeborenen kommen.
Wenn es trotzdem zur Lithiumeinnahme in der Schwangerschaft gekommen ist, sollte das ungeborene Baby engmaschig mittels Ultraschall beobachtet werden.
Als Alternative bei bipolaren affektiven Erkrankungen könnten atypische Antipsychotika, wie z.B. Quetiapin, zur Anwendung kommen.
Stillzeit
In der Stillzeit sollte Lithium NICHT eingenommen werden. Lithium tritt in die Muttermilch. Plasmakonzentrationsmessung ergaben, dass die Konzentration in Säuglingen bis zu 58% von der der Mutter ausmachen können. Dadurch kann es zu zahlreichen Wirkungen und Nebenwirkungen beim Säugling kommen. Im Einzelfall kann in Absprache Ihres Arztes eine Lithiumtherapie trotz Stillens fortgeführt werden. Dies erfordert jedoch eine sehr geringe mütterliche Lithium Dosis und eine sehr strenge kindliche Überwachung beim Kinderarzt mit eventuellen regelmäßigen Blutkontrollen des Säuglings.