Naltrexin darf nicht eingenommen werden bei:
opiatabhängigen Patienten ohne erfolgreichen Entzug,
Patienten mit akutem Opiat-Entzugssymptom,
Patienten mit einem positiven Opiat-Nachweis im Urin oder
Patienten, die auf Injektion von Naloxon mit Entzugserscheinungen reagieren,
bekannter Überempfindlichkeit gegen Naltrexin,
schweren Leberschäden, akuter Hepatitis (Gelbsucht),
Patienten, die Schmerzmittel aus der Gruppe der Morphinabkömmlinge (Opiate) erhalten.
Patienten, die unter Naltrexinbehandlung stehen, sollten keine opiathaltigen Medikamente erhalten. Beim gleichzeitigen Gebrauch von Naltrexin und opiathaltigen Hustenmitteln, Medikamenten gegen Durchfall oder Schmerzmittel aus der Gruppe der Morphinabkömmlinge kann es zu verminderter Wirkung dieser Mittel kommen. Benötigt der Patient in Notfallsituationen starke Schmerzmittel, kann die zur Schmerzbeseitigung erforderliche Dosis höher sein. Die dabei auftretende Atemdepression und andere Symptome können verstärkt sein und länger andauern, so dass der Patient unbedingt ärztlich überwacht werden muss.
Opiatabhängige Patienten: Es besteht Lebensgefahr bei Selbstverabreichung hoher Dosen von Opiaten!
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen. Dies gilt im verstärkten Mass im Zusammenwirken mit Alkohol.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin, wenn Sie an andern Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen.
Es liegen keine wissenschaftliche Untersuchungen bei Frauen vor.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf Naltrexin nur auf ausdrückliche ärztliche Verschreibung eingenommen werden.