Grossflächige, stark verschmutzte und tiefe Wunden sowie schwere Brand-, Biss- und Stichwunden benötigen eine ärztliche Behandlung (unter anderem Gefahr von Wundstarrkrampf). Bleibt der Umfang einer Wunde unter der Behandlung während einiger Zeit unverändert gross oder verheilt die Wunde nicht innerhalb von 10?14 Tagen, ist ebenfalls ein Arztbesuch erforderlich; ebenso, wenn die Wundränder stark gerötet sind, die Wunde plötzlich anschwillt, stark schmerzhaft ist oder die Verletzung von Fieber begleitet wird (Gefahr einer Blutvergiftung).
Betadine Salbengaze darf nicht angewendet werden:
im Fall einer Schilddrüsenüberfunktion oder anderen bestehenden Schilddrüsenerkrankungen;
bei Dermatitis herpetiformis Duhring (sehr seltene, herpesähnliche Hauterkrankung);
bei Überempfindlichkeit auf Iod, Macrogol 400 oder einen anderen Inhaltsstoff;
bei Patientinnen und Patienten, die vor einer Strahlentherapie mit markiertem Iod stehen;
bei Neugeborenen und Säuglingen unter 6 Monaten.
In folgenden Fällen darf Betadine Salbengaze nur gemäss ärztlicher Verschreibung angewendet werden:
nach einer Schilddrüsenerkrankung;
bei eingeschränkter Nierenfunktion;
bei Säuglingen über 6 Monaten.
Betadine Salbengaze sollte nicht über längere Zeit angewendet werden, ausser auf ausdrückliche ärztliche Verschreibung.
Betadine Salbengaze darf nicht zusammen mit Desinfektionsmitteln angewendet werden, die Chlorhexidin, Silbersulfadiazin, Alkalien, Taurolidin, Wasserstoffperoxid oder Quecksilber enthalten, da dadurch die Wirkung abgeschwächt werden könnte.
Betadine Salbengaze nicht gleichzeitig mit oder unmittelbar nach der Anwendung von Desinfektionsmitteln mit dem Wirkstoff Octenidin auf denselben oder benachbarten Stellen verwenden, da es dort anderenfalls zu vorübergehenden dunklen Verfärbungen kommen kann.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
In der Schwangerschaft und während der Stillzeit sollten Sie Betadine Salbengaze nur auf ausdrückliche ärztliche Verschreibung anwenden. Orientieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, falls Sie schwanger sind oder stillen.