Tramadol Helvepharm ist ein stark wirksames Schmerzmittel, das bei längerem Gebrauch zu Gewöhnung und Abhängigkeit führen kann. Befolgen Sie bitte genau die von Ihrem Arzt bzw. von Ihrer Ärztin vorgeschriebene Dosierung und Behandlungsdauer und geben Sie das Arzneimittel nicht an andere Personen weiter.
Tramadol Helvepharm darf nicht angewendet werden:
bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff Tramadol;
bei akuten Vergiftungen mit Alkohol, Schlafmitteln, Schmerzmitteln oder Psychopharmaka;
wenn Sie gleichzeitig sog. MAO-Hemmstoffe gegen Depressionen oder gegen die Parkinson-Erkrankung einnehmen oder innerhalb der letzten 14 Tage vor der Behandlung mit Tramadol Helvepharm eingenommen haben;
wenn Sie an Epilepsie leiden, und diese durch Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden kann.
Tramadol Helvepharm darf nicht als Ersatzdroge bei Opiat-Abhängigkeit angewendet werden, da es die Entzugserscheinungen nicht verhindert.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeit Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen!
Dies gilt insbesondere für die gemeinsame Anwendung von Substanzen, welche die Psyche beeinflussen.
Patienten, die auf stark wirksame Schmerzmittel vom Typ der sogenannten Opioide empfindlich reagieren (z.B. mit epileptischen Anfällen), sollen Tramadol Helvepharm nur mit Vorsicht anwenden. Bei der Einnahme von Tramadol Helvepharm wurden Krampfanfälle beobachtet. Diese traten bei Überschreiten der empfohlenen Tageshöchstdosis (400 mg) oder bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln auf, die die Krampfschwelle erniedrigen (z.B. Antidepressiva oder Arzneimittel zur Behandlung bestimmter Krankheitserscheinungen bei seelischen Erkrankungen).
Patienten, die an Epilepsie leiden, oder Patienten mit einer bekannten Vorgeschichte von Krampfanfällen sollen nur in zwingenden Fällen Tramadol Helvepharm einnehmen. Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie an Epilepsie leiden oder früher einmal Krampfanfälle hatten.
Ebenfalls Vorsicht ist geboten bei:
Abhängigkeit von Opioiden;
Schock (kalter Schweiss kann ein Anzeichen dafür sein);
Bewusstseinsstörungen unklarer Ursache;
Störungen des Atemzentrums und der Atemfunktion;
Zuständen mit erhöhtem Hirndruck (z.B. nach Kopfverletzungen oder bei Erkrankungen des Gehirns);
Bestehendem Leber- und Nierenleiden;
Kindern unter 12 Jahren (aufgrund der Dosisstärke von Tramadol Helvepharm Kapseln/Suppositorien).
Die schmerzlindernde Wirkung von Tramadol Helvepharm Kapseln/Suppositorien kann vermindert sein, wenn Sie gleichzeitig Arzneimittel einnehmen, die Carbamazepin (gegen Epileptische Krampfanfälle) Buprenorphin, Pentazocin, Nalbuphin (gegen Schmerzen) oder Ondansetron (gegen Übelkeit) enthalten.
Bei gleichzeitiger Anwendung von Tramadol Helvepharm und Alkohol oder Arzneimitteln, die ebenfalls auf das zentrale Nervensystem wirken (z.B. Beruhigungs- und Schlafmittel, Schmerzmittel wie Morphin oder Codein (auch als Hustenmittel), Psychopharmaka), kann es zu einer gegenseitigen Verstärkung der unerwünschten Wirkungen (Nebenwirkungen) kommen.
Eine besondere Vorsicht ist auch angebracht, wenn Sie andere Arzneimittel gegen depressive Verstimmungen (z.B. sog. Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer) oder stark wirksame Beruhigungsmittel einnehmen. Sehr selten wurde in zeitlichem Zusammenhang mit der therapeutischen Anwendung von Tramadol Helvepharm in Kombination mit diesen Arzneimitteln ein Komplex von Nebenwirkungen wie z.B. Verwirrung, Erregbarkeit, Fieber, Schwitzen, unkoordinierte Bewegungen von Gliedmassen oder Augen, Muskelzuckungen oder Durchfall beobachtet (sog. «Serotonin-Syndrom»).
Wenn Sie gleichzeitig Blutverdünnungsmittel (z.B. Warfarin) einnehmen, kann die gerinnungshemmende Wirkung dieser Arzneimittel beeinflusst werden und es kann zu kleinflächigen Unterhautsblutungen (Ekchymosen) kommen.
Sollten Sie schwere, unerwünschte Wirkungen empfinden, ist der Arzt bzw. die Ärztin unverzüglich aufzusuchen.
Bitte beachten Sie, dass Tramadol Helvepharm zu einer seelischen und körperlichen Abhängigkeit führen kann. Bei längerem Gebrauch können sich Toleranz, psychische und physische Abhängigkeit entwickeln. Bei Patienten, die zu Arzneimittelmissbrauch oder Arzneimittelabhängigkeit neigen, ist daher eine Behandlung mit Tramadol Helvepharm kurzfristig und unter strengster ärztlicher Kontrolle durchzuführen.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin entscheidet über die Behandlungsdauer und gegebenenfalls einzulegende Behandlungspausen. Tramadol Helvepharm darf deshalb auf keinen Fall länger angewendet werden, als es für die Behandlung notwendig ist.
Auswirkungen, wenn die Behandlung mit Tramadol Helvepharm abgebrochen wird: Im Allgemeinen wird ein Abbruch der Behandlung mit Tramadol Helvepharm keine Nachwirkungen haben. Bei einigen wenigen Patienten, die Tramadol Helvepharm über einen sehr langen Zeitraum eingenommen haben, kann es jedoch zu Nachwirkungen kommen, wie Unruhe, Ängstlichkeit, Nervosität, Schlafstörungen, Fehlempfindungen wie Kribbeln, Prickeln und Taubheitsgefühl, oder Magen-Darmbeschwerden. Auch Panikanfälle, Halluzinationen, Ohrgeräusche (Tinnitus), Zittern können vorkommen. Wenn eine dieser Nebenwirkungen nach Abbruch der Behandlung mit Tramadol Helvepharm bei Ihnen auftritt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt bzw. an Ihre Ärztin.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Während einer Behandlung mit Tramadol Helvepharm sollten keine alkoholischen Getränke eingenommen werden, weil Alkohol die Wirkung des Arzneimittels in unvorhersehbarer Weise beeinflussen kann.
Über die Unbedenklichkeit von Tramadol, dem Wirkstoff von Tramadol Helvepharm, in der Schwangerschaft liegen keine ausreichenden Beweise vor.
Wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten, dürfen Sie Tramadol Helvepharm nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, bzw. Ärztin und auf dessen ausdrückliche Anweisung einnehmen. Eine Einnahme von Tramadol Helvepharm über längere Zeit sollte während der ganzen Schwangerschaft vermieden werden, da sie zur Gewöhnung und nach der Geburt zu Entzugserscheinungen beim Neugeborenen führen kann. Bei der Anwendung in der Stillzeit ist gegebenenfalls zu berücksichtigen, dass der Wirkstoff von Tramadol Helvepharm in geringen Mengen in die Muttermilch übergeht.
Tramadol Helvepharm sollte nicht an stillende Frauen verabreicht werden. Bei einmaliger Applikation ist eine Unterbrechung des Stillens in der Regel nicht erforderlich.
Fragen Sie Ihren Arzt, bzw. Ärztin, ob Sie weiter stillen dürfen.