Was Oxaliplatin Medico Uno enthält:
- Der Wirkstoff ist Oxaliplatin.
- Jeder ml der rekonstituierten Lösung enthält 5 mg Oxaliplatin. Der sonstige Bestandteil ist Lactose-Monohydrat.
Wie Oxaliplatin Medico Uno aussieht und Inhalt der Packung
Oxaliplatin Medico Uno liegt als Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung vor.
Die Lösung wird durch Mischen des Pulvers mit Wasser für Injektionszwecke oder 5%iger Glucose hergestellt. Diese Lösung wird dann in 5%iger Glucose weiter verdünnt und kann als Tropfinfusion gegeben werden.
Packungsgrößen
Eine Packung enthält 50 mg Oxaliplatin in einer 30 ml-Durchstechflasche aus Klarglas (Typ I) mit Gummmistopfen aus Bromobutyl, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung.
Eine Packung enthält 100 mg Oxaliplatin in einer 50 ml-Durchstechflasche aus Klarglas (Typ I) mit Gummmistopfen aus Bromobutyl, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung.
Pharmazeutischer Unternehmer
Medico Uno Pharma Kft.
2051 Biatorbágy, Viadukt u.12., Ungarn
Hersteller
Venus Pharma GmbH
Am Bahnhof 1-3, 59368 Werne, Deutschland
Cemelog-BRS Kft.
2040 Budaörs, Vasút u. 13., Ungarn
Dieses Arzneimittel ist in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unter den folgenden Bezeichnungen zugelassen:
Österreich: Oxaliplatin Medico Uno 5 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung Rumänien: Oxaliplatin Medico Uno 5 mg/ml pulbere pentru soluţie perfuzabilă
Ungarn: Oxaliplatin Medico Uno 5 mg/ml por oldatos infúzióhoz
Zulassungsnummern:
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt im August 2009.
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Die folgenden Informationen sind nur für Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt:
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung Wie bei anderen potenziell toxischen Substanzen muss die Handhabung und Zubereitung von Oxaliplatin-Lösungen mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden.
Hinweise zur Handhabung
Die Handhabung dieses zytotoxischen Agens durch das ärztliche oder Pflegepersonal erfordert jede Vorsichtsmaßnahme, die den Schutz des Anwenders und seiner Umgebung gewährleistet.
Die Zubereitung von Injektionslösungen zytotoxischer Arzneimittel muss durch speziell ausgebildetes Personal mit Kenntnis der verwendeten Arzneimittel erfolgen, unter Bedingungen, die die Integrität des verwendeten Arzneimittels sowie die den Schutz der Umgebung und insbesondere den Schutz des damit befassten Personals gewährleisten in Übereinstimmung mit den Klinikgrundsätzen. Dies erfordert das Vorhandensein eines für diese Zwecke vorgesehenen Arbeitsplatzes. Es ist verboten, in diesem Bereich zu rauchen, zu essen oder zu trinken.
Dem Personal muss geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt werden, insbesondere langärmelige Kittel, Schutzmasken, Kopfbedeckungen, Schutzbrillen, sterile Einmal-Handschuhe, Schutzabdeckung für den Arbeitsplatz, Behälter und Sammelbehältnisse für Abfall.
Exkremente und Erbrochenes müssen mit Vorsicht behandelt werden.
Schwangere müssen vor dem Umgang mit zytotoxischen Substanzen gewarnt werden und diesen vermeiden.
Jedes zerbrochene Behältnis muss mit derselben Sorgfalt behandelt werden und ist als kontaminierter Abfall zu betrachten. Kontaminierter Abfall sollte in geeignet gekennzeichneten festen Behältnissen verbrannt werden. Siehe unten: Abschnitt „Entsorgung”.
Sollte das Oxaliplatin-Pulver, die rekonstituierte Lösung oder die Infusionslösung mit der Haut in Kontakt kommen, ist sofort sorgfältig mit Wasser zu spülen.
Sollte das Oxaliplatin-Pulver, die rekonstituierte Lösung oder die Infusionslösung mit der Schleimhaut in Kontakt kommen, ist sofort sorgfältig mit Wasser zu spülen.
Besondere Vorsichtshinweise für die Anwendung
- DARF NICHT mit aluminiumhaltigen Injektionsmaterialien verwendet werden.
- DARF NICHT unverdünnt verabreicht werden.
- Nur 5%ige (50 mg/ml) Glucoselösung für die Verdünnung verwenden.
- DARF NICHT für die Infusion mit Lösungen rekonstituiert oder verdünnt werden, die Natriumchlorid oder andere Chloride enthalten.
- DARF NICHT extravasal verabreicht werden.
- DARF NICHT mit anderen Arzneimitteln in demselben Infusionsbeutel oder in derselben Infusionsleitung gemischt werden.
- DARF NICHT mit alkalischen Arzneimitteln oder Lösungen, insbesondere 5-Fluorouracil, Folinsäure-Zubereitungen, die Trometamol als Bestandteil enthalten, sowie Trometamolsalzen
anderer Wirkstoffe gemischt werden. Alkalische Arzneimittel oder Lösungen beeinflussen die Stabilität von Oxaliplatin nachteilig.
Hinweise für die Anwendung mit Folinsäure (wie Calciumfolinat oder Dinatriumfolinat)
250 bis 500 ml 5%ige (50 mg/ml) Glucose-Infusionslösung, die 85 mg/m² Oxaliplatin enthält, wird gleichzeitig mit Folinsäure-Infusionslösung (Folinsäure in 5%iger Glucoselösung) über einen Y-Zugang, der unmittelbar am Infusionsort liegt, über 2 bis 6 Stunden intravenös infundiert.
Diese beiden Arzneimittel dürfen nicht im selben Infusionsbeutel gemischt werden. Das Folinsäureprodukt darf kein Trometamol als Bestandteil enthalten und darf ausschließlich mit isotonischer 5%iger Glucoselösung verdünnt werden, aber niemals mit alkalischen Lösungen, Natriumchloridlösung oder anderen chloridhaltigen Lösungen.
Hinweise für die Anwendung mit 5-Fluorouracil
Oxaliplatin muss immer vor Fluoropyrimidinen, z. Β. 5-Fluorouracil, verabreicht werden.
Nach der Gabe von Oxaliplatin muss der Zugang durchgespült werden, bevor 5-Fluorouracil gegeben wird.
Für weitere Informationen zu Arzneimittelkombinationen mit Oxaliplatin siehe die entsprechenden Fachinformationen
Rekonstituierte Lösungen, die Anzeichen von Ausfällungen zeigen, dürfen nicht verwendet werden und sollten unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vernichtet werden (siehe unten).
Rekonstitution des Pulvers
- Zur Rekonstitution der Lösung ist Wasser für Injektionszwecke oder 5%ige (50 mg/ml) Glucoselösung zu verwenden.
- Für eine Durchstechflasche mit 50 mg: mit 10 ml Lösungsmittel versetzen, um eine Oxaliplatin-Konzentration von 5 mg/ml zu erhalten.
- Für eine Durchstechflasche mit 100 mg: mit 20 ml Lösungsmittel versetzen, um eine Oxaliplatin-Konzentration von 5 mg/ml zu erhalten.
Die Lösung ist vor Gebrauch visuell zu prüfen. Nur klare Lösungen ohne Partikel dürfen verwendet werden.
Das Arzneimittel ist nur zur einmaligen Verwendung bestimmt. Nicht verbrauchte Lösung ist zu verwerfen (siehe unten: „Entsorgung“).
Verdünnung vor der Infusion
Die erforderliche Menge der rekonstitutierten Lösung wird aus der Durchstechflasche entnommen und mit 250–500 ml einer 5%igen Glucoselösung verdünnt, um eine Oxaliplatin-Konzentration zwischen nicht weniger als 0,2 mg/ml und 0,7 mg/ml zu erhalten. Dies entspricht dem Konzentrationsbereich, für den die physiko-chemische Stabilität von Oxaliplatin belegt worden ist.
Die Infusionslösung wird intravenös verabreicht.
Nach Rekonstitution mit 5%iger (50 mg/ml) Glucoselösung wurde die chemische und physikalische Stabilität über 48 Stunden bei + 2°C bis + 8°C nachgewiesen.
Aus mikrobiologischer Sicht sollte die gebrauchsfertige Infusion sofort verwendet werden. Falls die Lösung nicht sofort verabreicht wird, fällt die Einhaltung der Lagerungszeiten und – Bedingungen in den Verantwortungsbereich des Anwenders. Die gebrauchsfertige Lösung darf keinesfalls länger als 24h bei + 2°C bis + 8°C aufbewahrt werden.
Die Lösung ist vor Gebrauch visuell zu prüfen. Nur klare Lösungen ohne Partikel dürfen verwendet werden.
Das Arzneimittel ist nur zur einmaligen Verwendung bestimmt. Nicht verbrauchte Lösungen sind zu verwerfen.
NIEMALS mit Kochsalzlösung rekonstituieren oder verdünnen.
Die Kompatibilität von Oxaliplatin-Infusionslösung mit handelsüblichen aus PVC bestehenden Infusionssystemen wurde getestet.
Infusion
Bei der Applikation von Oxaliplatin ist keine Hyperhydratation erforderlich.
Oxaliplatin, verdünnt in 250 bis 500 ml einer 5%igen Glucoselösung, um eine Konzentration von nicht weniger als 0,2 mg/ml zu erhalten, muss über eine periphere Vene oder einen zentralvenösen Zugang über 2 bis 6 Stunden infundiert werden. Wird Oxaliplatin zusammen mit 5-Fluorouracil gegeben, muss die Oxaliplatin-Infusion vor Verabreichung der 5-Fluorouracil-Infusion erfolgen.
Entsorgung
Reste des Arzneimittels sowie sämtliche Materialien, die bei der Rekonstitution, Verdünnung und Applikation verwendet wurden, müssen entsprechend krankenhausüblicher Standardverfahren für zytotoxische Stoffe unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vernichtet werden.