Sie können den Behandlungserfolg in vielen Fällen deutlich unterstützen, wenn Sie Ihre Bewegungs- und Essgewohnheiten nach den Empfehlungen Ihres Arztes ausrichten.
Das Auftreten von Nebenwirkungen (z.B. stark verlangsamter Herzschlag, zu niedriger Blutdruck oder andere Krankheitszeichen, wie zunehmende Atemnot, die auf eine Verschlechterung der Herzschwäche hinweisen) kann zum Abbruch der Behandlung mit Bisoprolol Actavis führen.
Die Behandlung der chronischen Herzschwäche mit Bisoprolol Actavis darf nicht abrupt gestoppt werden, da dies zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Herzschwäche führen kann. Auch die Behandlung von Angina pectoris darf nicht abrupt abgebrochen werden, da es sonst zu einer akuten Verschlechterung des Zustandes kommen kann. Sollte ein Abbruch der Therapie notwendig sein, muss die Dosis schrittweise reduziert werden (z.B. Halbierung der Dosis über eine Woche und erneute Halbierung in der darauffolgenden Woche, sofern notwendig). In einem solchen Fall befolgen Sie bitte die genauen Anweisungen Ihres behandelnden Arztes oder Ihrer behandelnden Ärztin.
Patienten, die zuckerkrank sind, sollten regelmässig, speziell zu Behandlungsbeginn, ihren Blutzucker kontrollieren, weil die Wirkung der blutzuckersenkenden Arzneimittel durch Bisoprolol Actavis verstärkt werden kann.
Bisoprolol Actavis darf nicht angewendet werden bei bestimmten Herzfunktionsstörungen (z.B. AV-Block 2. oder 3. Grades ohne Herzschrittmacher, Sinusknoten-Syndrom, sinuatrialer Block), bei akuter Herzmuskelschwäche, bei plötzlicher Verschlechterung einer Herzmuskelschwäche, bei stark verlangsamtem Herzschlag vor Therapiebeginn (Puls unter 60 Schlägen/Minute), bei schwerem Asthma bzw. schweren chronischen Atemwegserkrankungen (mit Verengung der Atemwege), bei schweren Durchblutungsstörungen in den Gliedmassen, bei bestimmten unbehandelten Tumoren des Nebennierenmarks (Phäochromozytom), bei Übersäuerung des Blutes (metabolische Azidose), bei zu niedrigem Blutdruck und bei Schockzuständen (mit tiefem Blutdruck und Kreislaufversagen einhergehend).
Bei bekannter Überempfindlichkeit auf Bisoprolol oder einen Hilfsstoff von Bisoprolol Actavis soll das Arzneimittel nicht angewendet werden.
Bei einer Störung der Herzfunktion (AV-Block 1. Grades);
bei einer Durchblutungsstörung des Herzens (Prinzmetal-Angina);
bei Durchblutungsstörungen in den Armen und Beinen;
bei Schuppenflechte (Psoriasis);
bei strengem Fasten;
bei gleichzeitiger Desensibilisierungstherapie wegen Allergie/Heuschnupfen;
bei Diabetikern mit stark schwankenden Blutzuckerwerten. Durch Betablocker kann sich die Wirkung von gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln zur Blutzuckersenkung (Antidiabetika) verstärken. Bei der Behandlung mit ?1-selektiven Rezeptorenblockern (wie z.B. Bisoprolol) ist dieses Risiko geringer als bei anderen Betablockern. Bisoprolol Actavis kann die Symptome eines stark erniedrigten Blutzuckerspiegels (Hypoglykämie), wie z.B. erhöhten Puls, Schwitzen und Herzklopfen, verschleiern oder vermindern.
Die Symptome einer Schilddrüsenüberfunktion (Thyreotoxikose), u.a. der erhöhte Puls, können durch Bisoprolol Actavis verdeckt werden.
Vor einer Narkose muss der Narkosearzt über die Behandlung mit Bisoprolol Actavis informiert werden.
Bei Asthma bzw. Atemwegserkrankungen, die mit einer Verengung der Atemwege einhergehen und die Symptome wie z.B. Atemnot verursachen, kann eine Dosisanpassung von bronchienerweiternden Arzneimitteln notwendig werden.
Bei bestimmten Tumoren des Nebennierenmarks (Phäochromozytom) darf Bisoprolol Actavis erst nach vorheriger Gabe von Alpha-Rezeptoren-Blockern angewendet werden.
Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen auf die Blutdrucksenkung kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Strassenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden. Dies gilt in verstärktem Masse bei Behandlungsbeginn, bei einem Wechsel des Arzneimittels sowie im Zusammenwirken mit Alkohol. Gezielte Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass eine direkte Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch den selektiven Betablocker Bisoprolol nicht zu befürchten ist.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
Zahlreiche andere Arzneimittel und Alkohol können bei gleichzeitiger Einnahme mit Bisoprolol Actavis die blutdrucksenkende Wirkung verstärken oder abschwächen bzw. unerwünschte Wirkungen auslösen oder verstärken.
Bei gleichzeitiger Anwendung von Bisoprolol Actavis und gewissen anderen blutdrucksenkenden Arzneimitteln, zentral wirksamen blutdrucksenkenden Arzneimitteln, Kalzium-Antagonisten, Narkosemitteln, Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Arzneimitteln zur Behandlung einer Depression wie z.B. Monoaminoxidase-Hemmern, Augentropfen zur lokalen Behandlung des grünen Stars und auch Alkohol, wurde eine verstärkte blutdrucksenkende Wirkung beobachtet.
Bei gleichzeitiger Anwendung von Bisoprolol Actavis und Arzneimitteln, welche die Wirkung auf den Parasympathikus verstärken (Parasympathomimetika), Herzglykosiden oder Mefloquin-haltigen Malariamitteln, kann sich das Risiko einer Pulsverlangsamung erhöhen.
Bei gleichzeitiger Anwendung von Bisoprolol Actavis und Arzneimitteln gegen Herzrhythmusstörungen (Antiarrhythmika) kann die dämpfende Wirkung auf das Herz verstärkt sein. Dies ist besonders bei der Anwendung von Verapamil und Diltiazem zu beachten.
Bisoprolol Actavis kann den blutzuckersenkenden Effekt von oralen Antidiabetika oder Insulin verstärken.
Die blutdrucksenkende Wirkung von Bisoprolol Actavis kann durch die gleichzeitige Gabe von bestimmten Schmerz- und Rheumamitteln vermindert werden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden (Externa).
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf Bisoprolol Actavis nicht eingenommen werden, ausser auf ausdrückliche Verordnung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin.